REINER H. NITSCHKE Verlags-GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Widerrufsbelehrung für Neuabonnenten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kleinanzeigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Shopkäufe
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Widerrufsbelehrung für Neuabonnenten
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der REINER H. NITSCHKE Verlags-GmbH, Postfach 10 41 39, 40032 Düsseldorf, Fax: 040 / 55 44 72 29 7, E-Mail: widerruf‑abo@funkemedien.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. ein mit der Post eingesandter Brief, Telefax oder E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Die Rücksendung der erhaltenen Waren ist nicht erforderlich. Sollten Sie die Ware (Zeitschrift) dennoch an uns zurücksenden, so tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „die AGB") regeln das Verhältnis zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Anzeigenaufträgen für von dem Verlag vermarktete Zeitschriften einschließlich der darauf basierenden on- und offline lesbaren Mobile-Applikationen (nachfolgend gemeinsam „Zeitschriften"), soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Ferner gelten diese AGBs sinngemäß auch für die Aufträge von Beiheftern, Beiklebern oder technischen Sonderausführungen. Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit auf https://www.nitschke-verlag.de/footer/agb/ ausdrucken sowie herunterladen und speichern.
1. Definitionen
1.1 „Angebot" im Sinne dieser AGB ist das Angebot des Verlages über die Schaltung und Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Zeitschriften zum Zwecke der Verbreitung. Soweit nicht ausdrücklich anders als verbindliches Angebot bezeichnet, sind Angebote des Verlages freibleibend, d. h. nicht bindend, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.
1.2 „Anzeigenauftrag" im Sinne dieser AGB ist das Angebot eines Auftraggebers über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen" bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende" bezeichnet) in einer Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. Auftraggeber kann eine Agentur oder direkt ein Werbungtreibender sein.
1.3 Ein „Abschluss" ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Auftraggeber gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so muss das Erscheinungsdatum der letzten Anzeige innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige liegen (nachfolgend als „lnsertionsjahr" bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Bei einem Anzeigenauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Abdruck der Anzeige (bei mehreren Anzeigen der ersten Anzeige) oder durch Bestätigung des Verlages in Textform zustande. Sofern ein verbindliches Angebot durch den Verlag erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande.
2.2 Soweit Agenturen Anzeigenaufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Agentur zustande. Die Agentur ist verpflichtet, dem Verlag auf Anforderung vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug und einen Mandatsnachweis zukommen zu lassen.
2.3 Anzeigenaufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbetreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages.
2.4 Soweit die Gewährung von AE nicht ausgeschlossen ist, wird für alle Aufträge, die über eine vom Verlag anerkannte Werbeagentur erteilt werden, eine Mittlergebühr von 15 % auf das Rechnungsnetto vergütet, d. h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer nach Abzug von Rabatten. Ausgenommen davon sind Setup-Gebühren, technische Kosten sowie Vergütungen für Kreativleistungen.
2.5 Änderungen und Ergänzungen zu einem Vertrag sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform. Für Vertragsänderungen und -ergänzungen gilt dies auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
2.6 Bei Agenturbuchungen behält sich der Verlag das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Auftraggeber der Agentur weiterzuleiten.
3. Anzeigenveröffentlichung
3.1 Sollen Anzeigen nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift veröffentlicht werden, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Verlag. Die Aufträge für diese Anzeigen müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
3.2 Für die Veröffentlichung in den elektronischen Ausgaben der Zeitschriften ist der Verlag berechtigt, die für die Papier-Ausgaben vorliegenden Druckunterlagen an die jeweiligen Erfordernisse der elektronischen Ausgabe anzupassen. Die Darstellung kann dabei vom Druckergebnis in der Papier-Ausgabe abweichen. Um diese Abweichung auszuschließen, kann der Auftraggeber die genauen Spezifikationen vom Verlag für die Zulieferung einer auf die elektronische Ausgabe bereits adaptierten Anzeige anfordern. Für die Veröffentlichung der Anzeigen in den elektronischen Ausgaben der Zeitschriften wird die Anzeige weitgehend proportional auf die Größe einer Seite der elektronischen Ausgabe im Verhältnis zur gedruckten Ausgabe skaliert. Außerdem werden den Platzierungen in der gedruckten Ausgabe äquivalente Platzierungen in den elektronischen Ausgaben gewährleistet.
3.3 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der gedruckten Ausgabe der Berechnung zugrunde gelegt.
3.4 Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen wird grundsätzlich nicht zugesagt.
3.5 Buchungen von Teilbelegungen (Schaltungen in Teilbelegungen liegen immer dann vor, wenn unterhalb der Gesamtausgabe disponiert ist) unterliegen einem Schieberecht seitens des Verlages.
4. Pflichten des Auftraggebers und Ablehnungsrecht des Verlages
4.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere seine Anzeigen, so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und insbesondere jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, heilmittelwerbe-, datenschutz-, straf- und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen Satz 1 stellt der Auftraggeber den Verlag von allen etwaigen dem Verlag daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich auf erstes Anfordern frei. Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht für den Verlag nicht.
4.2 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel abzulehnen, insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form Rechte Dritter oder die Interessen des Verlages verletzt oder andere Werbemittel (insbesondere Beilagen, Beihefter, Beigaben und Warenproben etc.) aus technischen Gründen nicht dem Objekt beigelegt bzw. beigeheftet werden können. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird deren Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Bei Anzeigen, die in ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen Gestaltung der Zeitschriften entsprechen, behält sich der Verlag im Sinne seines publizistischen Auftrages ein Einspruchsrecht vor. Anzeigen, die redaktionell gestaltet sind, müssen sich eindeutig von der Grundschrift der Zeitschriften unterscheiden und mit dem Wort „Anzeige" gekennzeichnet sein. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
4.3 Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. Der Verlag behält sich die Erhebung eines Verbundaufschlags bzw. eine abweichende Rabattierung vor.
4.4 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, haftet der Verlag auch nicht für den deren Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen (-inhalte) entstehenden Schaden.
4.5 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bzw. in seinem Auftrag an den Verlag als Beigaben oder Warenproben zu Presseerzeugnissen gelieferten Produkte, Stoffe, Gemische, Erzeugnisse und Verpackungen sämtlichen in der Bundesrepublik Deutschland anwendbaren zwingenden Anforderungen genügen (u.a. Chemikalienrecht [z.B. REACH, CLP], Lebensmittelrecht, Produktsicherheitsrecht etc.), insbesondere mit erforderlichen Begleitunterlagen versehen (z.B. Konformitätsbescheinigung, Bedienungsanleitung) und gekennzeichnet sind. Ferner trägt der Auftraggeber Gewähr dafür, dass jeweils die Eignung der mit dem Presseerzeugnis zu kombinierenden Beigaben oder Warenproben für einen Versand und Vertrieb in Kombination mit diesem Presseerzeugnis sorgfältig überprüft wurde. Bei Zweifeln an der Rechtskonformität oder Eignung zu Versand und Vertrieb behält sich der Verlag, ohne zu einer Prüfung verpflichtet zu sein, die Ablehnung des Werbemittels vor. Der Auftraggeber stellt den Verlag von sämtlichen unfreiwilligen Vermögenseinbußen sowie erforderlichen Aufwendungen frei, die dadurch entstehen, dass die gelieferten Produkte, Stoffe, Gemische und Verpackungen nicht den zwingenden rechtlichen Anforderungen genügen, es sei denn, dem Auftraggeber kann ein schuldhaftes Verhalten nicht zur Last gelegt werden. Hiervon erfasst sind insbesondere die Kosten eines - auch freiwilligen - Rückrufs, sofern dieser aus Gründen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes vernünftigerweise erforderlich ist. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Basis gesetzlicher zwingender Haftung wie insbesondere dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
5. Übermittlung von Druckunterlagen
5.1 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, digitale Druckunterlagen als ordnungsgemäße, insbesondere dem im Vertrag genannten Format oder den dort enthaltenen technischen Anforderungen - für die Veröffentlichung in digitalen Ausgaben sind Vorlagen entsprechend den technischen Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Online-Werbemitteln anzuliefern - entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung von der vorstehenden Vereinbarung zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
5.2 Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Bei schwierigen Satzarbeiten, die einen höheren als den üblichen Aufwand erfordern, behält sich der Verlag vor, diese dem tatsächlichen Aufwand entsprechend in Rechnung zu stellen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, die von den Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik bestimmt werden.
5.3 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.
5.4 Wenn ein Auftrag nicht oder falsch durchgeführt wird, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere Produktionsvorlagen nicht rechtzeitig, unvollständig und/oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden bzw. gemäß Ziff. 5.3 gelöscht wurden, hat der Verlag dennoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
5.5 Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farbproof sind Farbabweichungen unvermeidbar; sie lösen keinen Preisminderungsanspruch aus.
5.6 Unabhängig von den digitalen Druckunterlagen ist eine schriftliche Auftragserteilung mit Motivkennzeichnung erforderlich. Die Anlieferung der Druckunterlagen allein bedeutet keine Auftragserteilung.
5.7 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet einen Monat nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.
6. Mängel
6.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn
(a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
(b) diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
6.2 Der Auftraggeber wird die Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Verlag geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, müssen Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
6.3 Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde.
(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
6.4 Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt; in solchen Fällen richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Probeabzüge für eine digitale Ausgabe werden im PDF-Format geliefert.
8. Zahlungen
8.1 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Verlag behält sich vor, aus begründetem Anlass, wie z.B. Neuaufnahme der Geschäftsbeziehung, Vorauszahlung zum Anzeigenschluss zu verlangen. Wurde zur Begleichung der Rechnung das Lastschriftverfahren vereinbart, so ist der Verlag dazu verpflichtet, dem Auftraggeber Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Die Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Werktag vor Kontobelastung. Der Rechnungsversand erfolgt per Post und auf Wunsch elektronisch.
8.2 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche des Verlages nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, sofern der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8.3 Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen angemessene Mahngebühren erhoben. Der Verlag kann darüber hinaus die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages oder Abschlusses bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
8.4 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
9. Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert auf Wunsch einen Beleg für Anzeigen und andere Werbemittel; der Verlag behält sich vor, hierfür eine gesonderte Vergütung zu verlangen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Für Wort- bzw. Kleinanzeigen können keine Belege geliefert werden.
10. Auflagenminderung
10.1 Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe des Satzes 2 ausschließlich bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die zugesicherte Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie
- bei einer zugesicherten verkauften Auflage von bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H.
- bei einer zugesicherten verkauften Auflage von bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H.
- bei einer zugesicherten verkauften Auflage von bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H.
- bei einer zugesicherten verkauften Auflage von über 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H.
beträgt.
Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 16 berechtigt nicht zur Preisminderung. Als zugesicherte verkaufte Auflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres.
10.2 Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass diese vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
10.3 Die der Zusicherung zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das lnsertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem lnsertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Zusicherung in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel nach Preisliste und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen gemäß IVW-Ausweis für diejenigen Quartale innerhalb des lnsertionsjahres, in denen Ausgaben belegt wurden. Ein Anspruch auf Rückvergütung ist innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des lnsertionsjahres geltend zu machen. Die Rückvergütung erfolgt auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung wird erst fällig, wenn die Rückvergütungssumme mindestens
2.500 Euro beträgt.
11. Preislisten
11.1 Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer; das gilt insbesondere für in Werbeaufträgen und Preislisten genannte Preise.
11.2 Sofern die Preisliste des Titels sich auf Textmillimeterzeilen bezieht, werden bei der Errechnung der Abnahmemengen Textmillimeterzeile dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
11.3 Der Verlag ist berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Preisänderungen für Anzeigenverträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden; in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Zugang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für im Dauerschuldverhältnis abzuwickelnde Aufträge. Hier treten Änderungen der Preisliste sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
12. Konzernverbundene Unternehmen
Gilt für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges auf Anforderung des Verlages nachzuweisen. Der Konzernrabatt muss spätestens bei Vertragsschluss geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung wird nicht rückwirkend anerkannt. Konzernrabatte außerhalb der Preisliste bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
13. Rechteübertragung und -garantie
13.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen Rechte Dritter nicht verletzen. Er erklärt, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein. lm Falle der Anzeigenerstellung durch den Verlag erklärt der Auftraggeber zudem, alle zur Erstellung der Anzeige erforderlichen Rechte zu besitzen. Er stellt den Verlag insofern von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch die Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
13.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag an den von ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen die für die Erstellung und die Veröffentlichung der Werbung in Print-, Online- und Telemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen nicht ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Der Verlag erhält zudem zeitlich unbegrenzt das Recht zur Eigenwerbung des Verlages bzw. der jeweiligen Objekte. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und sind frei auf Dritte übertragbar.
13.3 Etwaige den Angeboten des Verlages zugrundeliegende Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen insbesondere weder in dieser noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben noch von dem Auftraggeber außerhalb des Vertragsumfangs für eigene Zwecke genutzt werden.
13.4 Wird im Zusammenhang mit der Anzeige eine Grafik oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der Auftraggeber dem Verlag für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafik oder der entsprechenden Zeichen in der jeweiligen Anzeige.
13.5 Vom Verlag für den Auftraggeber gestaltete Anzeigenmotive (Promotions) dürfen nur für Anzeigen in den dafür bei dem Verlag gebuchten Titeln/ Ausgaben verwendet werden. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.
14. Laufzeit
14.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührte. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz einer schriftlichen Abmahnung wiederholt eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine fortdauernde
Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist nicht abstellt oder deren Folgen nicht beseitigt, gegen eine und/oder beide Parteien und/oder gegen eine vom Verlag vermarktete Zeitschrift infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde oder für den Verlag der begründete Verdacht besteht, dass der Auftraggeber oder die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte gegen geltende rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen hat; ein begründeter Verdacht besteht, sobald dem Verlag auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verlag, den Auftraggeber und/oder gegen die vom Verlag vermarkteten Zeitschriften bzw. ab der Aufforderung zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Stellen. Ein Grund zur fristlosen Kündigung ist auch gegeben, wenn über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet bzw. ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und der betroffene Vertragspartner trotz entsprechender Aufforderung die offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht binnen einer angemessenen Frist nachweist. Ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht darüber hinaus, wenn gegen eine der Vertragsparteien Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb von einem Monat aufgehoben wurden.
15. Störungen des Vertragsverhältnisses bei höherer Gewalt
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, deren sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Vermarktungsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Auslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt,
in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Der Verlag behält sich vor, aus aktuellem Anlass Erscheinungstermine zu verschieben. Dem Auftraggeber erwachsen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verlag.
16. Einschaltung Dritter
Der Auftraggeber bedarf zur vollständigen oder teilweisen Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus dem Anzeigenauftrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages. Der Verlag ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem Anzeigenauftrag Dritter zu bedienen.
17. Datenschutz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Der Auftraggeber wird seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen und deren Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten.
18. Vertraulichkeit und Presse
18.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Preise und Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Der Verlag ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Anzeigenauftrags den gemäß Ziffer 16 eingeschalteten Dritten sowie verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und unbegrenzt über eine Beendigung hinaus.
18.2 Der Verlag ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers und Werbungtreibenden auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder vergleichbare Institutionen weiterzuleiten.
18.3 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber oder bezüglich der Details getroffener Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Freigabe des Verlages. Dies gilt ebenso für Logoveröffentlichungen für vom Verlag gelieferte Logos.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Etwaige zusätzliche in der Preisliste enthaltene Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
19.2 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftform erforderlich ist, wird diese durch die Textform gewahrt.
19.3 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich sowie auf www.nitschke-verlag.de/verlagsinformationen mitgeteilt. Sie gelten als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen eines Monats ab Mitteilung schriftlich widerspricht.
19.4 Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder der Verlag die Leistungen widerspruchslos erbringt, d. h. Werbemittel widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden.
19.5 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. lm Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Bei Nichtkaufleuten bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kleinanzeigen
AGB
Nutzungsbedingungen private Kleinanzeigen
Das Schalten von privaten Kleinanzeigen auf den Seiten des Reiner H. Nitschke-Verlags erfolgt für die Dauer von 4 – 6 Wochen, je nach gewähltem Portal. Die Anzeigengebühren oder Hinweise zum kostenlosen Einstellen von privaten Kleinanzeigen entnehmen Sie bitte den einzelnen Portalen.
Bitte beachten: Der Verlag behält sich ausdrücklich vor, auch bezahlte Anzeigen oder Anzeigen mit Zusatzkosten bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen erstattungslos zu sperren, insbesondere bei reiner Werbung für andere Portale oder Verweise auf registrierungspflichtige Webseiten.
Keine Anzeigenduplikate
Inserieren Sie eine Anzeige nur einmal in einer passenden Kategorie und nur an dem Standort des Angebots oder Gesuchs. Fassen Sie unterschiedliche Ausführungen eines Artikels oder Dienstleistungen in einer Anzeige zusammen. Das mehrfache Inserieren von inhaltlich identischen Anzeigen ist nicht gestattet.
Dies gilt auch für Anzeigen, die sich im Text oder Bild unterscheiden, inhaltlich aber gleich sind. Die Verwendung unterschiedlicher E-Mail Adressen für Anzeigen innerhalb der gleichen Kategorie ist unzulässig, insbesondere wenn dies bezüglich Ihrer Identität täuschen könnte. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenduplikate zurückzudatieren oder Duplikate gänzlich zu sperren.
Eigenverantwortung für Inhalte
Ein Inserent ist bei jeder Anzeige verpflichtet, nur in der jeweils passenden Kategorie zu inserieren, jedes Angebot korrekt und eindeutig mit allen relevanten Eigenschaften und Merkmalen mittels Text und möglichst Bild zu beschreiben.
Die Verantwortung für Anzeigeninhalte, Bilder oder Videos, Profile oder anderer Beiträge liegt allein bei den Inserenten. Der Verlag übernimmt keinerlei Gewährleistung für die durch Dritte veröffentlichten Anzeigen oder Beiträge.. Durch das Schalten der Anzeige bestätigt der Inserent, die Nutzungsrechte an Text und Bild zu besitzen.
Der Verlag ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, Inhalte auf Vereinbarkeit mit den Gesetzen oder diesen Nutzungsbedingungen zu überprüfen und zu diesem Zwecke zu verzögern. Der Verlag behält sich vor, die Dienstleistungen einzuschränken oder zu beenden, Inhalte zu entfernen sowie technische und rechtliche Schritte zu ergreifen um Nutzer fernzuhalten, wenn der Verdacht oder Anhaltspunkte für die Verletzung der Nutzungsbedingungen oder die Verletzung von Rechten Dritter bestehen. Bei Vorliegen eines Verdachtes ist der Verlag berechtigt und ggfs. verpflichtet, Handlungen der Nutzer sowie die betreffenden Inhalte zu sichern. Zur Unterbindung weiterer Missbrauchsfälle kann der Verlag einzelne in diesem Zusammenhang verwendete E-Mailadressen, IP-Adressen und/oder Telefonnummern blockieren und zu diesem Zweck für die rechtlich zulässige Dauer speichern (E-Mailadresse und Telefonnummer: maximal 2 Jahre, IP-Adresse aus EU: max. 60 Tage, außerhalb EU max. 6 Monate). Ansprüche wegen der Entfernung eines Inhalts oder wegen der vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Nutzers selbst sind ausgeschlossen.
Sicherheit
Der Verlag ist - insbesondere bei Zweifeln an der Richtigkeit der gemachten Angaben - jederzeit berechtigt, vom Nutzer Nachweise für seine Angaben, insbesondere durch Vorlage amtlicher Dokumente wie etwa eines Ausweispapiers, zu fordern. Bis zur Vorlage geeigneter Nachweise ist der Verlag berechtigt, die Nutzung auf der Website teilweise oder vollständig zu sperren.
Melden Sie bitte verdächtige Anzeigen mit möglicherweise unzulässigen Inhalten an den Verlag, über "Verstoß - Anzeige melden" oder per E-Mail an dermarkt@nitschke-verlag.de. So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Angebot auf den Seiten des Verlages immer integer bleibt. Inserate mit Prüfsiegel bieten mehr Sicherheit.
Grundsätze
Nutzer verpflichten sich, die nachfolgend aufgeführten Grundsätze einzuhalten. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nutzer sind selbst für Ihr Handeln auf den Verlagsangeboten verantwortlich:
Angebote und Gesuche sind nur mit Standort in Deutschland zulässig.
Kontaktdaten dürfen bei Anzeigenaufgabe nur in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen werden.
Facebookaccounts, Skype- und Messengernamen, Telefonnummern, u.ä. sind im Beschreibungstext oder Bild nicht gestattet.
Unzureichend beschriebene Angebote, inkl. allgemeine Ankauf-Angebote bzw. -Gesuche sind unzulässig.
Bitte achten Sie zudem auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Strengstens einzuhalten sind insbesondere:
- die Bestimmungen des Strafgesetzbuches
- des Gesetzes zum Schutz der Jugend
- des Datenschutzrechtes sowie Vorgaben für Erwachsenenangebote und weitere Jugendschutzbestimmungen
- die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Patent- und Namensrechte
Unzulässige Inhalte
Insbesondere ist es unzulässig, folgende Inhalte (Texte, Bilder, Video) über Verlagsseiten zu bewerben oder anzufragen:
- Werbung für andere Internetseiten (ausgenommen Produktbeschreibungen von Herstellerseiten), insbesondere externe E-Commerce Shops oder Auktionen im Internet, sowie QR-Codes in Anzeigenbildern Network Marketing, Multi-Level-Marketing, Pyramidenspiele, Schneeballsysteme jeder Art, Aufforderung zur anonymen Vorauszahlung
- Preisausschreiben, Wettangebote jeglicher Art einschließlich Lotto und anderer Glücksspiele
- Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, Umgehung der Schufa
- Geldanlagen, Fonds, Wertpapiere insbesondere Aktien (betrifft nicht historische Dokumente), Inkassoansprüche
- Finanzielle Spendenaufrufe
- Handy-, DSL- oder Telefonverträge
- Tickets/Eintrittskarten für Veranstaltungen mit einem teureren als den vom Veranstalter festgelegten Preis
- Gebührenpflichtige Telefonnummern und SMS-Dienste ohne Preisangabe und Taktung
- Beleidigende, anstößige oder diskriminierende Ausdrücke oder beleidigende Diffamierungen
- Rassistische, verleumderische, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Inhalte und Symbole, inkl. wissenschaftlich unkommentierte nationalsozialistische Medien, Orden und Abzeichen (s. auch §86a Strafgesetzbuch)
- Rechtswidrige Anzeigen, die die Rechte oder Gesundheit Dritter verletzen oder bedrohen
- Pornografie, inkl. pornografische und jugendgefährdende Schriften oder Gegenstände
- Model Agenturen, Modeltraining, Fotografen, Castings o.ä., als gewerbliche Angebote ohne Impressum oder privat
- Juristische Titel
- Listen, Verzeichnisse o. ä., die Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten
- Fremdsprachige Anzeigen ohne deutsche Übersetzung, mit Ausnahme Englisch
Kontaktanzeigen:
Unzulässig in Anzeigen und in Kontaktnachrichten sind:
- Inhalte von oder für Minderjährige, auch indirekt (z.B. "sehr jung"), sind streng untersagt. Diese werden von Ermittlungsbehörden strafrechtlich verfolgt, Angebote oder Gesuche zu sexuellen Dienstleistungen in Zwangs- oder Notlagen, Werbung für andere Webseiten insbesondere kommerzielle, gebühren- oder registrierungspflichtige Erotikseiten, Aufforderung zur Kontaktaufnahme ausschließlich über externe Messenger (z.B. Skype, Whatsapp, Kik),
- Verweise auf private E-Mailadressen, private Anschriften in Kontaktanzeigen, Gewalt, Pornografische Trägermedien oder andere pornografische Inhalte wie Bilder mit Genitalien,
Ungeschützter Sex inkl. vaginal, oral oder anal, Gang-Bang oder Flatrate-Angebote (s. Prostitutionsgesetz 2017 - Kontaktanzeigen im Namen Dritter ohne deren Einverständnis,
- Versand von Massennachrichten mit gleichlautendem Inhalt.
Produkt-Anzeigen:
Unzulässig in Anzeigen sind Produktwerbung (Marketing) zur kommerziellen Nutzung, An- oder Verkauf
Schutz für Käufer
Verkäufer haben sich im Rahmen ihrer gesamten über den Verlag abgewickelten Geschäftstätigkeit rechtskonform zu verhalten und insbesondere gesetzliche und behördliche Vorgaben zu beachten. Verkäufer haben sämtliche verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, soweit sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und die Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Dies gilt vor allem für die ordnungsgemäße Einräumung eines Widerrufsrechts, soweit dieses gesetzlich gefordert wird. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, von ihm zu zahlende Gebühren oder Provisionen auf den Käufer umzulegen und von diesem zu verlangen. Verkäufer dürfen nicht ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung vom Verlag kommerzielle E-Mails an andere Nutzer versenden oder diese sonst über das für die Abwicklung der getätigten Transaktionen notwendige Maß hinaus kontaktieren.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten hat für den Verlag höchste Priorität. Unsere Verpflichtungserklärung zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in der der Datenschutzerklärung des Verlages. Durch die Nutzung von Verlagsangeboten stimmen Sie der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten durch unser Unternehmen als verantwortlich speichernde Stelle auf Servern zu, die sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Es ist nicht gestattet, persönliche Informationen wie E-Mail-Adressen über andere Nutzer zu sammeln oder an Dritte weiterzugeben oder sich diese ohne Einwilligung des jeweiligen Nutzers in irgendeiner Art zu verschaffen. Ebenso ist es nicht gestattet, Inhalte fremder Anzeigen zu kopieren, zu ändern oder zu verbreiten.
Nutzungsrechte
Durch den Anzeigenauftrag erteilt der Auftraggeber dem Verlag ein Nutzungsrecht bezüglich aller Nutzungsarten, die für eine vertragsgemäße Nutzung der zur Verfügung gestellten Texte bzw. Bilder notwendig ist, einschließlich Bearbeitungsrechte. Bearbeitungsrechte bedeuten, dass dem Verlag das Recht vorbehalten ist, die Vorlage unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bearbeitungsmöglichkeiten unter Wahrung des Urheberrechts zu bearbeiten und umzustellen (Schnitt, Montage, Farbkorrekturen). Der Verlag ist berechtigt, Anzeigeninhalte auszugsweise oder auch ganz in Printobjekten oder auf anderen Internetseiten zu veröffentlichen um die Reichweite zu erhöhen. Der Verlag behält sich auch das Recht vor, die Vorlage zur Eigenwerbung in allen Medien entgeltlich zu nutzen. Abgelaufene Anzeigen werden archiviert, sofern diese nicht vorher vom Inserenten gelöscht werden.
Die unerlaubte Übernahme von Inhalten beispielsweise zur Veröffentlichung auf anderen Webseiten oder in anderen Medien verstößt gegen das Urheberrecht und ist nicht gestattet.
Kein Spam, keine Datensammler
Es ist illegal, Spam, Kettenbriefe oder Schneeballsysteme zu verbreiten oder zu bewerben.
Es nicht erlaubt, mittels Automatismen wie Crawler, Spider oder Scraper auf die Verlagsseiten zuzugreifen und Inhalte zu sammeln, egal zu welchem Zweck, ohne unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis.
Sie dürfen personenbezogene Daten ausschließlich dazu verwenden, um sich mit einem anderen Nutzer bezüglich einer bestimmten Anzeige in Verbindung zu setzen. Daten von Nutzern, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittels erhalten, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht ohne Zustimmung des Berechtigten Dritten zugänglich gemacht oder an Dritte weitergeleitet werden.
Es ist nicht erlaubt vom Verlag ergriffene Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die Webseite zu verhindern oder einzuschränken.
Im Falle der Versendung von Viren oder anderen Technologien, die den Verlag oder die Interessen bzw. das Eigentum von Benutzern schädigen könnten, behält sich der Verlag entsprechende rechtliche Schritte gegen den Verursacher vor.
Nutzer sind unter keinen Umständen berechtigt, Zugangsdaten wie das Passwort an Dritte weiterzugeben. Sollten Dritte dennoch Zugang zu dem Konto erhalten oder der Nutzer sonstige Anhaltspunkte für den Missbrauch des Kontos haben, muss der Nutzer Der Verlag darüber umgehend informieren und die Zugangsdaten ändern. Der Verlag ist nicht für Schäden verantwortlich, die auf einem sorglosen Umgang des Nutzers mit seinen Daten beruhen. Die Vorbeugung gegen Missbrauch obliegt dem Nutzer.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs nach Vertragsabschluss. Der Widerruf ist zu richten an:
Reiner H. Nitschke Verlags GmbH,
Eifelring 28,
53879 Euskirchen.
Tel. +49 2251 65046-0,
Fax +49 2251 65046-99,
Mail: dermarkt(ät)nitschke-verlag.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung nach Vertragsabschluss, für uns mit deren Empfang.
Haftung und Streitbeilegungsverfahren
Der Verlag übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite. Die Anzeigen auf den Verlagsseiten stammen von Nutzern sowie Partnerunternehmen. Bei Anzeigen, die von Partnerunternehmen stammen gelten automatisch die AGB der Partnerunternehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Verlag keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Sicherheit oder Legalität der Anzeigen oder der Nutzerkommunikation übernehmen kann. Bei Schäden, die durch den Verlag verursacht werden, haftet der Verlag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus ist die Haftbarkeit vom Verlag auf solche Schäden beschränkt, die zur Zeit des Abschlusses der Vereinbarung typisch und vorhersehbar waren. Die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Haftungsausschluss für den Inhalt verlinkter externer Internetseiten
Auf den Websites des Verlages mit dazugehörenden Subdomains befinden sich Links zu externen Seiten im Internet. Unser Unternehmen hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten, auf die verlinkt wird. Der Verlag übernimmt daher keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen und distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten. Diese Erklärung gilt für alle enthaltenen Links zu externen Seiten und deren Inhalten.
Schlussbestimmungen
Diese angeführten Bedingungen bilden insgesamt die Vereinbarung zwischen dem Verlag und seinen Nutzern und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Falls wir bestimmte Vorschriften nicht durchsetzen, verzichten wir damit nicht auf das Recht, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu tun. Falls eine dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, behalten die anderen Bedingungen weiterhin ihre Wirksamkeit. Der Verlag behält sich vor, die Rechte aus dieser Vereinbarung jederzeit abzutreten. Sofern Sie das Nutzungsverhältnis mit dem Verlag kündigen möchten, bitten wir, dies schriftlich an
Reiner H. Nitschke Verlags GmbH,
Eifelring 28,
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Tel. +49 2251 65046-0,
Fax +49 2251 65046-99,
Mail dermarkt(ät)nitschke-verlag.de, zu richten.
Sofern der Verlag das Nutzungsverhältnis mit Nutzern kündigt, erfolgt dies per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse oder per Einschreiben.
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie bitte an dermarkt(ät)nitschke-verlag.de
Viel Erfolg beim Verkauf über Kleinanzeigen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Shopkäufe
1. Vertragsschluss
Vertragsabschlüsse erfolgen im Namen und für Rechnung der REINER H. NITSCHKE Verlags-GmbH, Eifelring 28, 53879 Euskirchen und ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Zustandekommen des Vertrags
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen, gerechnet ab Abgabe des Angebotes (Absendedatum) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.
3. Widerrufsrecht
Die Bestellung kann innerhalb von zwei Wochen ab Lieferungserhalt ohne Begründung in Textform oder durch Rücksendung der Lieferung an den Verlag widerrufen werden. Diese Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung bzw. mit dem Datum des Erhalts der Ware. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. die rechtzeitige Rücksendung der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
REINER H. NITSCHKE Verlags-GmbH, Eifelring 28, 53879 Euskirchen, Tel. 0 22 51 / 650 46-16,
Fax 0 22 51 / 650 46-29, heidi.humann@funkemedien.de .
Im Falle des Widerrufs sind Sie zur Rücksendung der Ware und die REINER H. NITSCHKE Verlags-GmbH zur Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises verpflichtet. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die Rückgabe von DVDs und Software beschränkt sich auf original verschweißte/versiegelte Ware oder bei technischem Defekt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der REINER H. NITSCHKE Verlags-GmbH.
5. Preise/Zahlungsmodalitäten
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich Kosten für Verpackung, Versand und Transport. Diese Kosten werden gesondert berechnet. Die Versendung von Waren erfolgt zuzüglich eines von dem Kunden zu tragenden Versandkostenanteils.
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- Zahlung per Bankeinzug (nur für Inland gültig): Sie geben uns Ihre Bankdaten in der Bestellmaske an und wir buchen den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto ab.
Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
Bei Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
REINER H. NITSCHKE Verlags-GmbH
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Fax 02251/65046-99
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Euskirchen, im Dezember 2021